Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber auf Norderney

Sehr geehrte Gäste,
die Staatsbad Norderney GmbH – nachstehend „SNG“ abgekürzt – bietet über die Buchungsplattform www.norderney.de Unterkünfte ihrer gewerblichen Beherber-gungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot an. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

  1. Stellung der SNG; Anwendbarkeit dieser Gastaufnahmebedingungen

1.1. Für alle Vertragsabschlüsse gilt bei Vertragsschluss
a) Die SNG ist Betreiber der Internetplattform www.norderney.de bzw. Herausge-ber entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Print-medien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist.
b) Soweit die SNG eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und eigenen Neben-leistungen der Gastgeber vermittelt und die eigenen Nebenleistungen des Gastge-bers keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstel-lung des Gastgebers oder der SNG selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die SNG lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleis-tungen.
c) Die SNG hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleis-tungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Vorausset-zungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der SNG vorliegen.
d) Unbeschadet der Verpflichtungen der SNG als Anbieter verbundener Reiseleis-tungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der SNG) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die SNG im Falle  des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommen-den Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastge-bers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung der SNG aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
Für alle Vertragsabschlüsse gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Vertrags-schlusses:
1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der SNG heraus-gegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Inter-netauftritten sind.
1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegen-den Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen

 

  1. Vertragsschluss

2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z. B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückli-che Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unter-kunft erklärt.
c) Die SNG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertrags-schluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastauf-nahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustan-de, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefoni-sche Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastge-ber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages ver-bindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektroni-schem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zah-lungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zu-standekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Bu-chungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gast-gebers beim Gast zu Stande.
2.4. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entspre-chende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastauf-nahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Spei-cherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlich-keit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraus-setzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

 

  1. Reservierungen

3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
3.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservie-rung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung, so gilt, dass die Buchung unabhängig einer vom Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich wird.

 

  1. Preise und Leistungen

4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetz-liche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurab-gabe oder Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarun-gen in Textform zu treffen

 

  1. Zahlung

5.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, bezie-hungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreitetem Angebot) kann der Gastgeber, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe der Anzahlung getroffen wurde, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuch-ter Zusatzleistungen verlangen.
5.2.  Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
5.3. Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung an den Gastgeber bei der Ankunft, die Restzahlung beim Aufent-haltsende zu entrichten.
5.4. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung oder sonstige Vorauszah-lung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurück-behaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zu-rückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7 dieser Bedingungen zu belasten.

 

  1. An- und Abreise

6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
6.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unter-kunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
6.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehen-den Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr des Abrei-setages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

 

  1. Rücktritt und Nichtanreise

7.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastge-bers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpfle-gungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
7.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzim-mer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
7.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
7.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemes-sung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an den Gastgeber die folgende Beträ-ge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne  Kurabgabe):

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung                                        90 %
  • Bei Übernachtung/Frühstück                                                                                      80 %
  • Bei Halbpension                                                                                                            70 %
  • Bei Vollpension                                                                                                              60 %

7.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunfts-leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
7.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
7.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber, nicht an die SNG zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

 

  1. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Kündigung durch den Gastgeber; Mitnahme von Tieren

8.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der SNG erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
8.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine ange-messene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
8.3. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gast-geber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe ver-pflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündi-gung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
8.4. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Be-trieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber Reiseveranstaltern, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 5. entsprechend.

 

  1. Haftungsbeschränkung

9.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.
9.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistun-gen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusam-men mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Aus-schreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

  1. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. Die SNG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. Die SNG selbst und die Gastgeber nehmen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeile-gung teil, soweit in Printmedien oder Internetauftritten der Gastgeber nichts ande-res angegeben ist. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreit-beilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für die SNG oder die Gastgeber verpflichtend würde, informieren die SNG oder der Gastgeber den Gast hierüber in geeigneter Form. Die SNG weist für alle Verträge, die im elektro-nischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
10.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gast maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.


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Vermittler der Unterkünfte ist:
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T. +49 (0)4932 891 - 900
F. +49 (0)4932 891 - 112
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