Sommerloft Ferienwohnung Norderney
Liebevoll saniertes Bäderhaus von 1925. Holzdielen, hohe Decken, schlichte Bäder, mod. Einrichtung, Blockküchen, verleihen Frische, Charme und Charakter. LCD-TV, oft DVD, Stereoanlage oder Ipod-Doc, Bad/Dusche, z. T. sep. WC, freier Internetzugang, behagliche Schlafzimmer,...
mehrLiebevoll saniertes Bäderhaus von 1925. Holzdielen, hohe Decken, schlichte Bäder, mod. Einrichtung, Blockküchen, verleihen Frische, Charme und Charakter. LCD-TV, oft DVD, Stereoanlage oder Ipod-Doc, Bad/Dusche, z. T. sep. WC, freier Internetzugang, behagliche Schlafzimmer, geschmackvolle Ausstattungsdetails. Ein besonderer Tipp für Familien oder Paare, die Wert auf Wohnqualität legen.
Sonstiges
früheste Anreise: 16:00 Uhrspäteste Abreise: 10:00 Uhr
Bitte nehmen Sie 2-3 Tage vor Anreise Kontakt
mit unseren Verwaltern vor Ort auf und besprechen den genauen Anreisezeitpunkt.
Auch an die Zahlung der Kaution in bar vor Ort möchten wir an dieser Stelle
noch einmal erinnern.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für die
Bezahlung der Kurabgabe an die jeweilige Gemeinde verantwortlich sind. Bei
Fragen stehen Ihnen selbstverständlich unsere Verwalter zur Verfügung.
Die Verwalter erreichen Sie von 9 - 19 Uhr
unter:
AGB:
Gastfreundschaft, Vertrauen und persönliche
Betreuung gehören zum Grundauftrag der Hotellerie. Der Gast erwartet nicht nur
eine dem Preis entsprechende Gegenleistung, sondern darüber hinaus ein Mehr an
Höflichkeit, Service und Atmosphäre. Die Hotellerie war und ist stets bemüht,
diesem Verlangen nach zusätzlicher, meist immaterieller Leistung zu
entsprechen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Beherbergungsvertrag:Firma Marco Rothfeld, Sommerloft
Ferienwohnungen Norderney & Rerik Sommerloft Rerik Strandstraße 5a, 18230
Rerik Sommerloft Norderney Winterstraße 8, Südhoffstraße 3, Karlstraße 3, 26548
NorderneyDas Beherbergungsunternehmen wird im
Folgenden auch Hotel/Hotelier genannt. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweiße Überlassung von Appartements zur Beherbergung sowie
alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Betriebes. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, wie z.B. als Ort für
Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen oder die
kommerzielle oder werbliche Nutzung von Bildmaterial, welches in den
Sommerloftlocations entstand, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels. 2. Geschäftsbedingungen des Kunden/Gastes finden nur Anwendung,
wenn diese vorher vereinbart wurden. Gastaufnahmebedingungen 1. Der Beherbergungsvertrag ist
abgeschlossen, sobald das Objekt bestellt und zugesagt wurde. Dies erfolgt
seitens des Vermieters durch die schriftliche Buchungsbestätigung in Form einer
E-Mail oder durch Zusendung des unterschriebenen Buchungsformulars, nach
Eingang der Anzahlung sowie des vom Gast unterzeichneten Buchungsformulars. 2.
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist. 3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung
eines Zimmers, dem Gast eine gleichwertige Unterkunft zu vermitteln oder dem
Gast Schadenersatz, in Höhe des vereinbarten Zimmerpreises, zu leisten. 4. Der
Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer
nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur
anderweitigen Vergabe des Zimmers, hat der Gast für die Dauer des Vertrages
den, nach Ziffer 1 und 2 der Stornobedingungen orientierten, Betrag zu
bezahlen. 5. Die angemieteten Zimmer sind am Anreisetag ab frühestens 16:00 Uhr
bezugsfertig. Der Check-Out erfolgt am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Bei einer
späteren Abreise bitten wir unsere Gäste dies mit dem Verwalter abzusprechen.
Bei einer Anreise nach 20.00 Uhr berechnen wir 30,- € extra. 6. Die Gartenmöbel stehen i.d.R. frühstens ab
Anfang April bis spätestens Ende Oktober zur Verfügung. Bei schlechtem Wetter
behalten wir uns vor die Möbel bereits früher von dem Balkon/der Terrasse zu
entfernen.
Stornobedingungen 1. Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten bzw.
betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten
Aufwendungen und zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,- Euro. 2. Die Einsparungen betragen bei der
Übernachtung 10 % des Übernachtungspreises. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens bzw. Schadens wegen Nichterfüllung bleibt dem Hotelier
ausdrücklich vorbehalten. 3. Ferner ist der Hotelier berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: - höhere Gewalt oder andere vom
Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen; - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht
werden; - der Hotelier den begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme des Beherbergungsbetriebes den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der
Öffentlichkeit gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels
entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. 4. Sollte die stornierte Buchung an einen
anderen Gast weiter vermietet werden können, werden lediglich
Bearbeitungsgebühren in Höhe von 60,- Euro fällig. 5. Beachten Sie bitte, dass erhaltene
Zahlungen i.d.R. erst nach Ablauf des Buchungszeitraums rückerstattet werden.
Buchungsänderung Bestätigte Buchungen können nur mit
Zustimmung des Hotels geändert werden. Bei Verminderung von Zimmer- oder Übernachtungszahlen
ist das Hotel berechtigt für die verbliebenen Zimmer Preisänderungen
durchzuführen oder vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.
Vertragsabschluß, -Partner, -Haftung
Der Vertrag kommt durch die schriftliche
Bestätigung des Hotels der entsprechenden Buchung/Reservierung zustande. Die
Buchungsbestätigung kann per E-Mail, Fax, oder Post erfolgen. Vertragspartner
sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er
dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Das Hotel haftet für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die
Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
Haftung des Hotels
Die Vertragspartner des Hotels, der Gast als
solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie
selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Bei Bezug der Wohnung ist der Gast
verpflichtet, alle Einrichtungsgegenstände, Möbel, technischen Geräte, usw. auf
Funktion und Beschädigungen zu prüfen und diese sofort bei der Verwaltung
anzuzeigen. Das Hotel haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Diese
Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf
Leistungsmangel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast
ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das
Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.000,- EURO sowie für Geld und
Wertgegenstände bis zu 150,- EURO. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der
Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung
des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern dem Gast ein Stellplatz in der
Hotelgarage oder an einem anderen Ort zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des
Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am
Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehendem
Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 15.000,- EURO je Fahrzeug
einschl. Zubehör. Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des
Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Der Gast benutzt Sportbereiche
sowie sämtliche Freizeiteinrichtungen und -anlagen auf eigene Gefahr. Für
Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt
werden, haftet das Hotel nicht. Durch das Hotel vermittelte Fremdleistungen
sind nicht durch das Hotel versichert. Dies gilt insbesondere für das
kostenfrei zur Verfügung gestellte WLAN. Da der Hotelier dabei auf die Leistung
Dritter angewiesen ist, haftet der Hotelier nicht für den Ausfall des zur
Verfügung gestellten Internets.
Zahlung, Zahlungsmittel und
Zahlungsverzug, Kaution
1. Bei Vertragsabschluss sind 30% des
Gesamtbetrages als Anzahlung per Überweisung innerhalb von 7 Tagen an den
Beherbergungsbetrieb zu zahlen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Anreise zu
überweisen. Im Ausnahmefall kann auch direkt bei Anreise vor Schlüsselübergabe
in bar vor Ort gezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. 30 Tage und
weniger vor dem vereinbarten Ankunftstermin, ist der Gesamtbetrag sofort mit
Übergabe der Buchungsbestätigung zu zahlen. 2. Neben Barzahlung werden
Überweisungen akzeptiert. Rechnungsbeträge sind bei Anreise nicht kreditierbar
und direkt zu begleichen. Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen. Das
Hotel ist grundsätzlich berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
Auf Grund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb
von 14 Tagen netto zu zahlen. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine
Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter
Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab
Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für
Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine
Mahngebühr von 20,- EURO (bzw. der gleiche Betrag in Landeswährung) verlangt
werden.
3. Sollte der Gast in Zahlungsverzug geraten,
so gilt für den Hotelier das Pfandrecht.
4. Der Vermieter/das Hotel macht die
Überlassung des Ferienhauses von einer Sicherheitsleistung (100,-€) abhängig.
Die Kaution ist dann bei Schlüsselübergabe durch den Schlüsselhalter vor Ort in
bar in Euro zu hinterlegen. Bis zur Zahlung der Kaution kann der
Schlüsselhalter (vom Vermieter eingesetzter Verwalter) oder Vermieter den
Zugang zum Ferienhaus verweigern. Die Rückzahlung erfolgt bei Abreise oder
regelmäßig binnen 14 Tagen nach Ende der Mietzeit.
Falls das gemietete Objekt nicht
vertragsgemäß und ordnungsgemäß zurückgelassen/zurückgegeben wurde, kann der
Schlüsselhalter (vom Vermieter eingesetzter Verwalter) oder der Vermieter
anfallende Kosten mit der Kaution verrechnen. Das gleiche gilt für Schäden und
nicht abgerechnete Verbrauchskosten.
Bei einem Schlüsselverlust (auch elektrische
Schlüssel und Türöffner) haftet der Gast/Mieter selbst und kommt für die Kosten
von Lieferung, Einbau und Kauf einer neuen Schließanlage auf. Wir haben in den
Häusern Schließanlagen und müssen, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten
die Anlagen bei Verlust eines Schlüssels austauschen. Es entstehen dadurch
kosten in Höhe von ca. 650,- €.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sowohl
im Ostseebad Rerik als auch auf Norderney jeder Zeit zu Bauarbeiten kommen
kann. Mögliche Beeinträchtigungen des Urlaubs durch Baulärm bittet der
Vermieter zu entschuldigen. Leider kann der Vermieter jedoch keinen Einfluss
auf Bauvorhaben nehmen und somit auch keinen Preisnachlass durch damit
verbundene Beeinträchtigungen geben. Der Mieter muss selber dafür Sorge tragen,
sich über eventuelle Bauvorhaben im Urlaubszeitraum zu informieren.
Bei einemunsachgemäßen Umgang mit der
Toilette und der damit verbundenen Hebeanlage in der XI kann es zu einer
Störung oder einer Zerstörung der Anlage kommen. Alle Gäste werden darauf
hingewiesen, dass nur einfaches Toilettenpapier und menschliches Exkrement in
die Toilette gehört. Wenn die Anlage durch z.B. Haare, Feuchtpapier, Tampons,
usw. gesört oder zerstört wird, trägt der Gast die Kosten für den Monteur und
die Reparatur oder Neubeschaffung.
Für abgebrochene Schlüssel oder gestörte
Garagentore haftet ebenfalls der Gast anteilig mit einer Pauschale von 100,- €.
Bei Jugend- oder anderen Gruppen kann eine erhöhte Kaution verlangt werden. Die
Kaution beträgt pro Apartment mindestens 100,- €.
Schlußbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages,
der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Gast sind unwirksam. Erfüllung und Zahlungsart in Bremen. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Bremen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38
Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand Bremen. Es gilt Deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Merkmale
Einrichtungen Betrieb
- Gepäckaufbewahrung am An- und Abreisetag
- Haustiere nicht erlaubt
- Internet-email öffentl. zugänglich
- Nichtraucherhaus
- Waschmaschinenbenutzung mögl.
- WiFi
- Wäschetrockner
Kinder
- Hochstuhl
- Kinderbett
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