Der 1986 gegründete Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer erstreckt sich vom Dollart im Westen bis Cuxhaven im Osten einschließlich der vorgelagerten Inseln, Platen und Sandbänke.
Er umfasst eine Fläche von 2.800 Quadratkilometern und ist in 3 Zonen unterteilt:
01. Erholungszone
Die Erholungszone steht dem Erholungs- und Kurbetrieb zur Verfügung. Alle Aktivitäten, die zu einem Nordseeurlaub gehören sind hier gestattet. Nicht zulässig sind Campingzelte, Wohnwagen, lärmintensive Veranstaltungen und motorisierte Freizeitfahrzeuge.
02. Zwischenzone
In der Zwischenzone dürfen Sie auch außerhalb der Wege wandern. Allerdings sind alle Handlungen untersagt, die den Charakter des Wattenmeeres und der Insel verändern oder die natürlichen Verhältnisse beeinträchtigen. In den Salzwiesen gelten Sonderbestimmungen für die Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel (01. April bis 31. Juli).
03. Ruhezone
In dieser Ruhezone gelten die strengsten Schutzbestimmungen, weil sich hier die empfindlichsten Landschaften und Biotope befinden. Betreten und Befahren dieser Zone ist generell nicht erlaubt, es sei denn auf ausgewiesenen Pfaden. Versteht sich, dass man auch der Tierwelt fernbleibt. Es gibt keine Rechtfertigung, in eine Vogel- oder Seehundfamilie "einzubrechen", "nur" um ein Foto zu machen.